Informationen für Ärzte

Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite.

Dieser Teilbereich ist speziell für Sie als Arzt/Ärztin eingerichtet und soll  eine gute Zusammenarbeit ermöglichen.

 

Genaue Informationen für Ärzte erhalten Sie auf der Seite des DVE (deutscher Verband der Ergotherapeuten), bei dem diese Praxis Mitglied ist. Dennoch möchten wir Sie über die aus unserer Erfahrung wichtigsten Themen hier informieren:

 

Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Therapeuten als Heilmittelerbringer der Prüfpflicht unterliegen. Das heißt, wir müssen jede Verordnung auf ihre Richtigkeit überprüfen, um Sie vor Regressen und uns vor Absetzungen der Krankenkassen zu schützen. Sollte gegebenenfalls aus diesen Gründen eine Änderung Ihrer Verordnung nötig sein, bitten wir Sie, uns dabei zu unterstützen.

 

Herzlichen Dank!

 

 

 

Wichtige Angaben auf der Heilmittelverordnung Nr. 18:

  • Indikationsschlüssel und Diagnose (ICD-10 Code und Klartext)
  • Leitsymptomatik und ggf. Spezifizierung
  • genaue Bezeichnung des Heilmittels (motorisch-funktionelle Behandlung, sensomotorisch perzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining, psychisch-funktionelle Behandlung)
  • Verordnungsmenge und Frequenz (Anzahl pro Woche) der Leistung
  • Angabe / Kreuz ob Erstverordnung, Folgeverordnung oder Verordnung außerhalb des Regelfalls
  • medizinische Begründung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls

Weitere Besonderheiten:

langfristiger Heilmittelbedarf: einige Krankheitsbilder können extrabudgetär verordnet werden. Das Merkblatt für langfristigen Heilmittelbedarf des DVE finden Sie hier.


Entlassmanagement:

Verordnen Sie Ihren Patienten Egotherapie im Rahmen eines Entlassmanagements, bitte wir Sie, dies den Patienten zu erklären. Denn oft wissen diese nicht, dass innerhalb 7 Tagen die Therapie beginnen muss und melden sich zu spät bei uns.


Individuelle Schienenversorgung

Schienen werden von Ergotherapeuten selbst hergestellt und individuell angepasst.

Eine Schiene soll auf dem Verordnungsblatt Nr 18, immer in Verbindung mit einem vorrangigen oder optionalen Heilmittel verordnet werden. Wie viele Behandlungseinheiten mit der Schiene verordnet werden, entscheidet der Einzelfall, jedoch sollte immer mindestens 1 Einheit verordnet werden, die zur Überprüfung und ggf. Korrektur der Passform dient. Leider können keine anderen Verordnungsformulare abgerechnet werden (rosa Rezept).

Für die ergotherapeutischen Schienen wird keine Zuzahlung erhoben, außerdem belasten sie nicht das ärztliche Budget. Bei der feststehenden Abrechnungspositionsnummer ist sichergestellt, dass diese Leistungen nicht zu Lasten der Arztpraxis gehen.

(Quelle: DVE Karlsbad)