für eine Behandlung in unserer Praxis benötigen Sie eine Verordnung (Rezept)für Ergotherapie von Ihrem zuständigen Haus- oder Facharzt.
Bitte beachten Sie, dass die Verordnung 14 Tage nach ihrer Ausstellung die Gültigkeit verliert. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist daher
wichtig.
die Kosten für die Behandlung tragen die gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Unsere Praxis ist von allen Kassen zugelassen. Vom Gesetzgeber ist aktuell für Erwachsene eine
Eigenbeteiligung von 10% der Behandlungskosten vorgeschrieben. Zusätzlich sind bei gesetzlich Versicherten € 10,- Rezeptgebühr zu entrichten. Ausgenommen von diesen Regelungen sind Kinder,
chronisch Kranke und soziale Härtefälle.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir besser planen können.
Sie verstehen sicher, dass unser Büro nicht jederzeit besetzt ist, wenn wir in Behandlung sind. Bitte sprechen Sie dann auf unseren Anrufbeantworter und wir rufen Sie (bei Bedarf) zurück.
Bringen Sie zu Ihrem ersten Termin, außer Ihrer Verordnung, bitte ein Handtuch und eventuell vorhandene Arztberichte und/oder Röntgenbilder mit.